Gesundheitsvorsorge_in_Betrieben_soll_besser_gefördert_werden
Gesundheitsvorsorge in Betrieben soll besser gefördert werden
30.07.2008
Düsseldorf – Unternehmen sollen von 2009 an die Kosten für die betriebliche Gesundheitsförderung mit bis zu 500 Euro pro Beschäftigten und Jahr von der Steuer absetzen können. Dies berichtete das Düsseldorfer „Handelsblatt“ am Dienstag unter Berufung auf den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Rolf Schwanitz. Bislang mussten die Betriebe bei jeder einzelnen Fördermaßnahme, wie Rückenschulung oder Anti-Stress-Kurs nachweisen, dass sie im Interesse des Unternehmens liegt. Nur dann konnten die Kosten dafür von der Steuer abgesetzt werden. Diese Prüfung soll nun in der Regel entfallen.
Muskel- und Skeletterkrankungen sind nach wie vor die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit. Sie verursachen jährlich Kosten in Höhe von 0,61 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Aber auch stressbedingte psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
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